AUS ALT - MACH NEU

Ein altes Haus zu sanieren ist eines der wohl umfangreichsten Projekte.
Dazu bedarf es zahlreicher verschiedener Handwerker, deren Terminplan abgestimmt werden muss, damit die Sanierung ohne Leerzeiten voranschreitet. Hierfür stehen wir als Baubegleiter zur Verfügung und sind täglich als Ansprechpartner für Dachdecker und Spengler, Maurer für die Instandsetzung von Mauerwerk, Installateure und Elektriker, Fensterbauer, Verputzer, Fliesenleger und Maler da.

Unser Bereich deckt dabei den Holzbau ab - somit sorgen wir für Dachstuhl, Wände aus Holz, Aufbauten und alles, was sonst noch aus Holz gebaut wird. Da wir über viele Kontakte zu anderen Firmen verfügen, sind wir gerne bei der Suche nach geeigneten Betrieben behilflich.


WIKIPEDIA meint dazu:

 

Altbausanierung betrifft allgemein den Gebäudebestand, also auch solchen, der aus denkmalpflegerischer Sicht nicht schützenswert ist. Die Begriffe Konservierung und Restaurierung sind dem Denkmalschutz zuzuordnen. Eine Altbausanierung bedingt aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an und in allen Gebäudeteilen in der Regel den (vorübergehenden) Auszug der Nutzer. Ein wichtiges Kriterium zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer Altbausanierung stellt der Bestandsschutz – auch baurechtlich heute unzulässiger Bauweisen – dar.

 

 

Wegen der umfassenden Zielsetzung erstrecken sich die Arbeiten meist auf viele verschiedene Gewerke wie Fassadenbau (besonders Wärmedämmung), Putzerarbeiten, Mauerwerks- und Betoninstandsetzung, Trockenlegung, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Installateurarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Fenstersanierung, Fensterbau, Innenausbau, Malerarbeiten.

Aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Maßnahmen bedürfen die Arbeiten der Koordinierung; es empfiehlt sich, deren Ablauf zu überwachen.

 

 

Zunehmend hat die Altbausanierung das Ziel, den Heizwärmebedarf zu reduzieren: zur Senkung des CO2- Ausstoßes und zum Sparen von Heizkosten. Die bei der Gebäudesanierung übliche Fassadendämmung stößt bei Altbauten jedoch an ihre Grenzen, wenn die Maßnahmen einen „unangemessenen Aufwand“ darstellen oder wenn die Fassaden bzw. die Gebäude unter Denkmalschutz stehen; nach geltenden Denkmalschutzbestimmungen darf hier grundsätzlich keine Wärmedämmung auf der Fassade aufgebracht werden, sondern sie kann – wiederum unter Beachtung hierfür geltender Denkmalschutzbestimmungen – als Innendämmung erfolgen. Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gilt die Energieeinsparverordnung gemäß § 24 EnEV nicht.[1] Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Gesamtenergiebilanz von Baustoffen (umweltschonend in Produktion und Verarbeitung am Bau, später trennbar, wiedernutzbar, recyclebar oder unbedenklich abbaubar). Gemäß § 25 EnEV und § 5 Energieeinsparungsgesetz sind in der Altbausanierung Befreiungen von der EnEV möglich, wenn der Aufwand „unangemessen“ ist. Dies bedeutet, dass die Kosten der Energie, die zur Einsparung von Energie aufgebracht werden müssen (z. B. Energieaufwendung für Produktion, Transport, Einbau, jedoch nicht spätere Demontage und Entsorgung oder Recycling von Dämmstoffen), „innerhalb der üblichen Nutzungsdauer … innerhalb angemessener Frist“ geringer sein müssen. Gleichzeitig rücken Aspekte der Nachhaltigkeit im Bauwesen zunehmend in den Vordergrund. Des Weiteren ist die Gesundheit der Bewohner durch die Verwendung unbedenklicher Baustoffe zu gewährleisten.